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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 9 A 2907/12   

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https://dejure.org/2016,4398
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 9 A 2907/12 (https://dejure.org/2016,4398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2016 - 9 A 2907/12 (https://dejure.org/2016,4398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 (https://dejure.org/2016,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde für eine Straße mit Erschließungsfunktion; Durchbrechung eines Erschließungszusammenhangs bei Angrenzung einer privaten Stichstraße an das Grundstück der Eigentümer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde für eine Straße mit Erschließungsfunktion; Durchbrechung eines Erschließungszusammenhangs bei Angrenzung einer privaten Stichstraße an das Grundstück der Eigentümer

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde für eine Straße mit Erschließungsfunktion; Durchbrechung eines Erschließungszusammenhangs bei Angrenzung einer privaten Stichstraße an das Grundstück der Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 18 K 1900/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 9 A 2907/12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Düsseldorf, 26.01.2018 - 17 K 7563/17

    Prüfung der Erschließung eines Grundstücks durch eine Straße im

    Für die räumliche Abgrenzung der Teilstrecke als Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 StrReinG NRW kommt es auf den Gesamteindruck an, wie er durch die tatsächlichen Verhältnisse vermittelt wird, wobei insbesondere darauf abzustellen ist, dass sich die Teilstrecke nach ihrer Verkehrsfunktion und Ausstattung, ihren Abmessungen und dem Ausbauzustand sowie der räumlichen Gliederung des Straßen- und Wegenetzes von den nächstgelegenen Straßen- und Wegestrecken als eigenständiger Teil des Straßen- und Wegenetzes von gewissem Gewicht abhebt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 9 A 1718/88 -, NWVBl. 1991, 156, 157 sowie OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris, Rn. 27 ff.

    Vielmehr sind sie in aller Regel eigenständig und unterbrechen für alle Grundstücke, die allein über den Verbindungsweg erschlossen werden den Erschließungszusammenhang zu den gereinigten öffentlichen Straßen, wenn es sich um Verbindungswege handelt, die eigenständige öffentliche Straßen oder selbständige Erschließungsanlagen untereinander verknüpfen, so OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris, Rn. 45.

    gilt für Verbindungswege nicht, so ausdrücklich OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris, Rn. 45, weshalb diese auch bei einer Länge von weniger als 100 Metern regelmäßig als eigenständig zu betrachten sind.

    Dadurch werden die beiden Abschnitte des namenlosen Weges indessen nicht zu Stichstraßen, denn solche liegen nicht bereits dann vor, wenn eine Straße durch bloß verkehrslenkende Maßnahmen für bestimmte Verkehrsarten gesperrt wird, ohne dass die straßenreinigungsrechtlich relevante Verkehrsfläche als solche unterbrochen wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris, Rn. 50.

    Ausweislich der in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien (vgl. insbesondere Bl. 18, 20, 22 und 26 der Verwaltungsakte) setzt sich der namenlose Weg auf seiner gesamten Länge auf einer einheitlichen Verkehrsfläche in einer für die Erschließung im straßenreinigungsrechtlichen Sinne erforderlichen Breite (hier: 3 Meter) fort, vgl. für hinsichtlich der für eine Erschließung erforderlichen Mindestbreite von 1, 20 -1,50 Meter für Fußwege OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris,Rn. 32, wobei sich im Übrigen weder Verlauf noch Ausstattung ändern.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

    Liegen Grundstücke an einer nicht gereinigten selbstständigen Straße, so kann eine Gebührenpflicht zu entfernter gelegenen gereinigten Straßen über den Begriff des Hinterliegers nicht begründet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 9 LA 285/06 -, juris Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 36 ).

    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 13; Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 01.02.2022 - 17 K 7216/21
    Stichwege, gleich ob öffentlich oder privatrechtlich, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in der Regel erst dann als im straßenreinigungsrechtlichen Sinne eigenständig (und damit keinen Bezug mehr zum Hauptzug aufweisend) und die Erschließung unterbrechend anzusehen, wenn diese bei geradem Verlauf länger als 100 m sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40 ff.; OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2011 - 9 A 2459/09 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, KStZ 1996, 112 (zum Erschließungsbeitragsrecht); VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 2018 - 17 K 7563/17 -, juris Rn. 43.
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